Gemeinsam eigene
Standpunkte vertreten
Manchmal lässt sich keine Einigung mit der Finanzverwaltung erzielen, sodass der eigene Standpunkt finanzgerichtlich durchgesetzt werden muss. Als Rechtsanwälte und Steuerberater sind wir Spezialisten im Verfahrens- und Steuerrecht und übernehmen bei Bedarf nicht nur die reine steuerliche Betrachtung, sondern auch die formalen Voraussetzungen eines finanzgerichtlichen Verfahrens für Sie.
Wir unterstützen insbesondere
- bei schwierigen Betriebsprüfungen
- in Rechtsbehelfs- und Rechtmittelverfahren und
- mit einer Second Opinion für externe Berater