Steuerstrafrecht: Schutz im Ernstfall
Das Steuerstrafrecht gewinnt angesichts des komplizierten Steuerrechts immer weiter an Bedeutung. Schnell steht der Vorwurf im Raum, Steuern verkürzt zu haben. Um steuerstrafrechtliche Probleme möglichst zu vermeiden, engagieren wir uns intensiv im Bereich der präventiven Beratung. Sollte es doch zu einem Steuerstrafverfahren kommen, können wir dieses als spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater zu einem annehmbaren Ende bringen. Steuerstrafverfahren sind immer eine Kombination aus Steuerverfahren und strafrechtlichem Vorwurf. Als Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten sowie Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger bearbeiten wir dabei den Fall immer ganzheitlich. Wir verfolgen so den Weg der kooperativen Auseinandersetzung mit den Steuerfahndungsbehörden und versuchen, die öffentliche Anklage möglichst zu vermeiden.
Unsere Leistungen
- Vertretung in Steuerstrafverfahren und Begleitung des steuerlichen Verfahrens
- Selbstanzeigeberatung (Präventiv- und Abwehrberatung)
- Begleitung bei Durchsuchungsmaßnahmen
- Vertretung und Verteidigung von Beschuldigten
- Begleitende Betriebsprüfungsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht
- Beratung „Tax Compliance“
- Unterstützung als Zeugenbeistand