Grenzüberschreitende Unternehmensgestaltung und Mitarbeiterentsendung
In Zeiten der Globalisierung agieren Unternehmen zunehmend auch grenzüberschreitend – sei es durch die Etablierung eines ausländischen Standortes (Outbound-Fall), den Aufbau einer deutschen Einheit für ausländische Unternehmen (Inbound-Fall), durch die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder durch die Erzielung ausländischer Einkünfte. Die grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit führt zu Berührungspunkten mit Rechtssystemen verschiedenster Länder sowie zu Auseinandersetzungen mit verschiedenen internationalen Behörden. Auch wenn die Internationalisierung für Unternehmen viele Chancen bietet, so führt sie zu einer gesteigerten Komplexität der Lebenssachverhalte und deren rechtlicher Behandlung. All Ihre unternehmerischen Globalisierungsschritte erfordern daher eine optimale (steuer-)rechtliche Beratung. Wir können Sie in diesem komplexen Themenfeld durch unsere Doppelqualifikation als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater und mithilfe unserer ausländischen Partnerkanzleien in 153 Ländern umfassend und individuell beraten.
Zu unseren Beratungsfeldern gehören insbesondere:
- Grenzüberschreitende Umwandlungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe
- Internationale Vertragsgestaltung, auch auf Englisch
- Entwurf von Verträgen innerhalb von internationalen Unternehmensgruppen (z. B. von Dienstleistungsverträgen für IT- oder Management-Leistungen, Lizenzverträgen, Überlassungsverträgen über Wirtschaftsgüter, Mietverträgen)
- Beratung hinsichtlich der Vermeidung von Doppelbesteuerung
- Unterstützung bei der Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowohl steuerrechtlich und arbeitsrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich
- Gutachten und Rechtsberatung in Fragen des Internationalen Steuerrechts
- Unternehmensgründung im In- und Ausland
- Laufende gesellschaftsrechtliche Begleitung von Auslandsgesellschaften mit Unterstützung unserer ausländischen Partnerbüros