Schadensabwehr für Berater
In Haftungsfällen beraten und vertreten wir Berufskollegen, vor allem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Durch die Mehrfachqualifikation unserer Berufsträger kommen zivilrechtliche, steuerrechtliche und prozessrechtliche Kenntnisse zum Einsatz. Unsere langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet stellen sicher, dass die Haftungsfälle sowohl gegenüber dem Haftpflichtversicherer als auch gegenüber dem Anspruchsteller professionell abgewickelt werden.
Unsere Leistungen:
- Vertretung von Berufsträgern in Zivilprozessen zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Großschadensfälle, Massenregresse mit mehreren Anspruchstellern)
- Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren
- Vertretung bei Betriebsprüfungen sowie in Einspruchs- und finanzgerichtlichen Verfahren zur Vermeidung bzw. Reduzierung eines Schadens
- „Rettungsberatung“ zur Vermeidung bzw. Reduzierung eines Schadens