Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht hat angesichts des komplizierten Steuerrechtes an Bedeutung zugenommen. Grundsätzlich sind wir daher auch im Bereich der präventiven Beratung engagiert. Daneben verfügen wir als Rechtsanwälte und Steuerberater sowohl über die juristischen als auch die steuerlichen Kenntnisse, die erforderlich sind, ein Steuerstrafverfahren zu einem für den Mandanten akzeptablen Ende zu bringen.
In diesem Bereich leisten wir eine Rundumbetreuung, die in allen Phasen des Ermittlungs- und Festsetzungsverfahrens die Kommunikation mit sowie die außergerichtliche Vertretung gegenüber den Finanz- und den Ermittlungsbehörden beinhaltet und nötigenfalls auch die gerichtliche Vertretung im Steuerstrafverfahren mit einschließt.
Wir verfolgen dabei den Weg der kooperativen Auseinandersetzung mit den Steuerfahndungsbehörden und versuchen, die öffentliche Anklage zu vermeiden. Diese diskrete Vorgehensweise trägt nach unserer langjährigen Erfahrung entscheidend dazu bei, die weitere Zukunft des betroffenen Mandanten vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen zu schützen.
Im Bereich des Steuerstrafrechts kooperieren wir eng mit Herrn Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt Reinhold Grimm. Herr Grimm war lange Zeit als Fahndungsprüfer für die Finanzverwaltung in Steuerstrafsachen tätig. Er verstärkt unser Team mit seinem Wissen aus der Praxis und den Kenntnissen über die Sichtweise der Finanzbehörden.
