Erbrecht/Vermögensnachfolge
Wir sind der Überzeugung, dass Erbrecht vor allem Gestaltungsrecht ist – unsere Empfehlung lautet daher, hierfür den nötigen zeitlichen Vorlauf einzuplanen: Eine von langer Hand geplante Vermögensdisposition verspricht die besten Voraussetzungen, generationenübergreifend Interessen zu vereinen und Konflikte zu vermeiden.
Die Sicherung Ihres Vermögens gegen Ansprüche Dritter und die Gewährleistung einer Weitergabe entsprechend Ihren Zielen sind die Maßgaben für unsere erbrechtliche Betreuung. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei etwaige unternehmerische Belange und die steuerlichen Auswirkungen, um zu einer ganzheitlichen Lösung zu gelangen, die sowohl vor den Gerichten als auch den Finanzbehörden Bestand hat.
Bereits in vielen Fällen haben wir geholfen, mittelständische Unternehmen in ihrem Fortbestand zu sichern, wenn es galt, die nächste Generation in die Verantwortung einzubinden.
Im Rahmen unserer erbrechtlichen Beratung bieten wir insbesondere Lösungen in folgenden Bereichen:
- Unternehmensnachfolgeregelungen, einschließlich der Schaffung der geeigneten gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
- Testamentsgestaltungen im unternehmerischen und privaten Bereich, deren Umsetzung durch entsprechende Mechanismen gewährleistet wird
- Errichtung und Einbindung von Stiftungen im unternehmerischen, im familiären sowie im gemeinnützigen Bereich
- Überwachung, Verwaltung und Vollstreckung von Vermögensnachfolgeregelungen
- Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen und Gestaltungen im gerichtlichen und außergerichtlichen Wege
